Kostenreglement für Jungmitglieder- Junioren

Wir möchten die Jugendlichen unterstützen, indem wir ca. die Hälfte der anfallenden Kosten in einer Saison finanziell übernehmen.

Als Junior gilt ein Mitglied des SSR bis maximal zum 20 Altersjahr (das Jahr indem der Junior 20 wird). Der Juniorenstatus, im Sinne dieses Konzeptes erlischt jedoch, bei Beendigung einer Lehre oder Studium oder Aufnahme einer Arbeitsstelle mit geregeltem Gehalt, dies auch ohne Lehrabschluss.

Das Reglement mit allen Bestimmungen ist nachfolgend verlinkt.

 

Kostenreglement Jungmitglieder - Junioren

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